Versicherte der gesetzlichen
Krankenversicherungen (GKV) haben Anspruch auf alle ärztlichen
Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Allerdings
dürfen diese Leistungen das Maß des Notwendigen nicht
überschreiten und müssen ausreichend, zweckmäßig und
wirtschaftlich sein – so steht es im Gesetz.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind wünschenswerte
und nützliche medizinische Leistungen, die nicht im
Leistungsangebot der Krankenkassen enthalten sind, die aber von
den Menschen aus persönlichen Gründen in Anspruch genommen
werden. Das heißt, dass diese Leistungen nicht zu Lasten der
Krankenkasse, sondern privat zu berechnen sind.